Kolloquium zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts
„Eine Zusammenarbeit zweier Völker“ – Die Achse Berlin-Rom
und das faschistisch-nationalsozialistische Recht
Im Sommersemester 2022 bieten wir ein Kolloquium zum nationalsozialistischen und faschistischen Recht an. Wir wollen gemeinsam mit Studierenden Quellen zum Privatrecht und Strafrecht aus der Zeit des italienischen Faschismus und des deutschen Nationalsozialismus lesen und darüber diskutieren. Hierbei soll es insbesondere um Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden totalitären Rechtsordnungen gehen.
Das Kolloquium findet als zweiteilige Blockveranstaltung statt.
Teil 1: Privatrecht, Mittwoch, 18. Mai 2022, 14.15-17.45 Uhr
Teil 2: Strafrecht, Montag, 23. Mai 2022, 14.15-17-45 Uhr
Quellentexte und Literaturhinweise werden wir ein bis zwei Wochen vor der Veranstaltung an alle Teilnehmer versenden und außerdem beim Kolloquium austeilen. Zum Erwerb eines Leistungsnachweises (Grundlagenschein im Schwerpunkt) bieten wir eine Hausarbeit (ca. 20 Seiten) an. Die Themenvergabe wird nach Absprache mit den Interessenten während der Blockveranstaltung erfolgen. Abgabe der Hausarbeit ist spätestens Freitag, 9. September 2022.
Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich bis zum 4. Mai 2022 am Lehrstuhl an (ls.oestmann@uni-muenster.de). Für die Hausarbeit melden Sie sich bitte ebenfalls bis zum 4. Mail 2022 über Wilma II an.
Bei Interesse sehen wir gern ein gemeinsames Abendessen vor. Wir freuen uns auf unsere Gespräche und Leseerfahrungen.
Ferdinando Mazzarella, Palermo Peter Oestmann, Münster
(ferdinando.mazzarella@unipa.it) (oestmann@uni-muenster.de) |