Feministischen Rechtsphilosophie befasst sich sowohl mit den Prozessen, wie durch das Recht bestehende Geschlechterdichotomien, -identitäten und -hierarchien konstruiert und festgeschrieben werden als auch mit der Frage, ob und wie das Rechts selbst vergeschlechtlicht ist. Dabei wird zwischen formalisiertem Recht (law in the books) und rechtlicher (durchmachteter) Praxis unterschieden. Hierbei spielen u.a. materialistische, psychoanalytische als auch dekonstruktivistische Ansätze eine Rolle. Themenfelder sind die vermeintliche Neutralität des Rechts, die angenommene Trennung von Privatsphäre und Öffentlichkeit, das Spannungsfeld zwischen Gleichheit und Differenz, Heterosexismuskritik und die intersektionale Verknüpfung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Asymmetrien, die sich im Recht widerspiegeln. Feministische Rechtsphilosophie fragt zudem auch nach dem emanzipatorischen Gehalt von Recht und dessen befreiender Kraft. Im Seminar lesen wir überblickshaft Texte aus verschiedenen Strömungen der feministischen Rechtsphilosophie des 20. und 21. Jahrhunderts.
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