Auf 50 Studierende begrenzte Teilnehmerzahl; Anmeldung erforderlich.
Dieses Seminar entspricht den LV's 2 und 3 im Modul EW B9a der PO 21.
In der Lebensphase Jugend stellt delinquentes Verhalten ein weit verbreitetes Phänomen dar, welches sich in der Regel ohne formelle Sanktion reguliert und einen eher bagatellhaften Charakter aufweist. In den meisten Fällen bleibt jugendliche Delinquenz somit eine vorübergehende Erscheinung. Der überwiegende Anteil schwerwiegender und wiederholter Straftaten wird jedoch von einer kleinen Gruppe begangen, die im öffentlichen Diskurs meist als „Intensivtäter“ etikettiert und stigmatisiert wird.
In welcher Art und Weise wird Jugenddelinquenz in der Jugendhilfe in den Blick genommen? Welche sozialpädagogischen Angebote und Maßnahmen stehen, insbesondere auch für junge Menschen, die durch intensive Formen von Delinquenz in Erscheinung treten, zur Verfügung? Mit welchen Instanzen kooperiert die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Neben einer theoretischen Auseinandersetzung mit den o.g. Fragen ermöglichen im Seminar auch praxisbezogene Elemente eine kritisch-reflexive Annäherung an die Thematik.
|