Kommentar |
Es werden fundierte Kenntnisse über Instrumente, Methoden, Verfahren und Rechtsmaterie der Ökologsichen- und Umweltplanung in europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Bezugsebenen vermittelt. Neben der Behandlung der gesetzlichen Grundlagen, Konventionen, Richtlinien und Programme wird besonderer Wert auf die Vermittlung des Zusammenwirkens der Instrumentarien der ökologischen Planung und der Raumplanung gelegt. Direkte Bezüge zur aktuellen Planungskultur und ihrer zeitgeschichtlichen Entwicklung werden aufgegriffen und auf der Basis relevanter Planungstheorien dargestellt. Im Zentrum stehen die Vorgaben der umweltbezogenen internationalen Konventionen, der Europäischen Rahmenrichtlinien, der Bundes- und Landesgesetze, insbesondere des Raumordnungs- und Baurechtes sowie der Umweltschutzgesetzgebung.
Erworbene Kompetenzen: Die Studierenden sind aufgrund der planungswissenschaftlichen Kenntnisse in der Lage, planerische Aufgaben zur Steuerung räumlicher Prozesse nach den Maßstäben aktueller Planungskultur zu verstehen. Sie können auf Basis ihrer Vorkenntnisse grundlegende Arbeitstechniken anwenden, um spezifische Probleme der Landschaftsnutzung zu lösen. Die Studierenden wissen um die Tragweite rechtlicher Vorgaben für die Umsetzung ökologisch orientierter Fachplanungen und verstehen naturwissenschaftlich begründete Raumeigenschaften in den Kontext der normativen Entscheidungsfindung einzubringen. Sie können Basisaufgaben der ökologischen Planung eigenständig lösen. |