Inhalt
Kommentar |
Die Veranstaltung wird von Herrn Helmut Buntjer (http://www.helmutbuntjer.de/) durchgeführt. |
Bemerkung |
Lehrveranstaltungsreihe Systemische Businessplanung
- kann im Bachelor of Music im Rahmen des Offenen Wahlbereichs (OWB) belegt werden,
- besteht aus drei thematischen Blöcken, die unabhängig voneinander besucht werden können
- I. Workshops
- II. Musikrecht
- III. Musik- und Veranstaltungsmanagement
I. Workshops
Lehrperson: Frank Bauchrowitz
Titel
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LP
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Präsenz
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Selbststudium
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Turnus
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Workshop 1: Standortermittlung und Visionsentwicklung
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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WiSe
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Workshop 2: Zielentwicklung
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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WiSe
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Workshop 3: Businessplanung
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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SoSe
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Workshop 4: Verhandlungstechniken und Preisentwicklung
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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SoSe
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- Voraussetzungen
- die Workshops bauen aufeinander auf
- ein Besuch einzelner Workshops ist nicht möglich
- ein Einstieg in die Workshop-Reihe ist nur zum Wintersemester möglich
- es gelten die üblichen Regeln zur Anwesenheitspflicht[1]
- Leistungserwerb
- Ob die Möglichkeit zum Erbringen eine Prüfungsleistung angeboten wird, gibt die Lehrperson rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit bekannt („Workshop 4: Verhandlungstechniken und Preisentwicklung”).
II. Musikrecht
Lehrperson: Frank Bauchrowitz
Titel
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LP
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Präsenz
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Selbststudium
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Turnus
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Musikrecht 1 Teil A
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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WiSe
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Musikrecht 1 Teil B
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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WiSe
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Musikrecht 2 Teil A
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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SoSe
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Musikrecht 2 Teil B
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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SoSe
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- Voraussetzungen
- Die beiden Teilveranstaltungen in Musikrecht 1 und Musikrecht 2 können unabhängig voneinander besucht werden
- In Musikrecht 1 müssen beide Teilveranstaltungen besucht werden
- In Musikrecht 2 müssen beide Teilveranstaltungen besucht werden
- es gelten die üblichen Regeln zur Anwesenheitspflicht[1]
III. Musik- und Veranstaltungsmanagement
Lehrperson: Helmut Buntjer
Titel
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LP
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Präsenz
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Selbststudium
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Turnus
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Musik- und Veranstaltungsmanagement
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2
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15 h
(1 SWS)
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45 h
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WiSe
SoSe
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- Voraussetzungen
- es gelten die üblichen Regeln zur Anwesenheitspflicht
[1] Pro Veranstaltung kann die/der Studierende bis zu drei Mal 45 Minuten (bei Präsenzzeit 1 SWS) respektive 90 Minuten (bei Präsenzzeit 2 SWS) usw. vom Unterricht fernbleiben. |
Voraussetzungen |
Keine |
Leistungsnachweis |
Keiner |
Lerninhalte |
Der Berufsalltag von Musiker*innen stellt sich heute oft als eine Patchwork Erwerbsbiographie dar. Feste Stellen mit durchgehend bezahltem Gehalt an Orchestern, an Musikschulen oder in Musikagenturen sind rar, und die große, agenturgesteuerte Karriere als Solist*in oder Kammermusiker*in ist wenigen vorbestimmt. Zeit also, neben dem intensiven Üben des eigenen Instrumentes oder der eigenen Stimme auch andere Kenntnisse und Strategien zu erwerben, die zur selbstgestalteten musikalischen Karriere führen und Wege ins Musikbusiness öffnen. |